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Strategien zur Betoninstandsetzung: Die Notwendigkeit einer europäischen Norm

Wie aufgezeigt wurde, kann es viele Ursachen für Schäden an Betonkonstruktionen geben. Betoninstandsetzung ist ein Spezialgebiet, bei dem für jeden Arbeitsschritt geschultes Fachpersonal benötigt wird.

Bisher gibt es keine gemeinsame europäische Norm für diesen Bereich. Oft wurden nur einfache Ausbesserungen eingesetzt, ohne die eigentlichen Ursachen des Problems zu beseitigen. Dies hat dazu geführt, dass viele Eigentümer die Art und Weise der Reparatur Ihrer Bauwerke als "unbefriedigend" bewerten.

Die neue europäische Norm EN 1504 soll die Reparaturmassnahmen standardisieren und bessere Rahmenbedingungen schaffen, damit eine erfolgreiche und dauerhafte Instandsetzung möglich ist und somit auch der Kunde zufrieden gestellt werden kann.

Vor allem soll diese Norm (voraussichtliches Datum für die vollständige Einführung: 31.12.2008) aber alle  Aspekte des Reparaturprozesses behandeln, z.B.:

  • Definition und Instandsetzungsgrundsätze
  • Die Notwendigkeit einer exakten Ursachendiagnose, bevor über das Reparaturverfahren entschieden wird
  • Genaues Verständnis der Kundenbedürfnisse
  • Definitionen, Anforderungen, Qualitätsüberwachung und Beurteilung der Konformität
  • Anwendung von Produkten und Systemen und Güteüberwachung der Arbeiten

Exakte Diagnose und Problemlösung mit System im Interesse des Kunden - ein einfaches Erfolgsrezept!

 

Grundsätze für die Betoninstandsetzung: Ein einheitlicher Ansatz für alle Reparaturlösungen

Teil 9 der Norm EN 1504 legt allgemeine Grundsätze für Systeme zur Betoninstandsetzung fest ...

Grundsatz 1 (PI)

Schutz gegen das Eindringen von Stoffen

Grundsatz 2 (MC)

Regulierung des Wasserhaushaltes des Betons

Grundsatz 3 (CR)

Betonersatz

Grundsatz 4 (SS)

Verstärkung

Grundsatz 5 (PR)

Physikalische Widerstandsfähigkeit

Grundsatz 6 (RC)

Widerstandsfähigkeit gegen Chemikalien

Grundsatz 7 (RP)

Erhalt oder Wiederherstellung der Passivität

Grundsatz 8 (IR)

Erhöhung des elektrischen Widerstands

Grundsatz 9 (CC)

Kontrolle kathodischer Bereiche

Grundsatz 10 (CP)

Kathodischer Schutz

Grundsatz 11 (CA)

Kontrolle anodischer Bereiche

Bild eines Bauarbeiters bei der Arbeit.
Bild eines Bauarbeiters bei der Arbeit.